Neuerlass der Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung wird über eine Erhöhung gesprochen. Die Versteuerung der Kampfhunde und die Vorlage einer Haftpflichtversicherung sind im Gespräch.
Gemeinderat Alois Auer stellt den Antrag, die Steuer für den ersten Hund auf 40,00 €, für den zweiten Hund auf 100,00 €, für jeden weiteren Hund auf 150,00 € und für einen Kampfhund auf 500,00 € festzulegen. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, möchte das Gremium die Aufnahme einer Steuer für Kampfhunde.
Die Vorsitzende soll in der Verwaltung abklären, ob Hundehalter eine Haftpflichtversicherung bei Anmeldung eines Kampfhundes vorlegen müssen und ob eine „Ordnungswidrigkeit“ in die Satzung aufgenommen werden soll.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Steuersätze in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz der Hundesteuersatzung wie folgt:

Die Steuer beträgt für den ersten Hund             40,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Steuer beträgt für den zweiten Hund             100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund         250,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 4

In § 5 Steuermaßstab und Steuersatz werden Hundesteuersätze für einen Kampfhund aufgenommen.

Für jeden Kampfhund                                          500,00 €
Für den zweiten Kampfhund                             1.000,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund                         1.500,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Gemeinderat beauftragt die Vorsitzende mit der Prüfung, ob Kampfhundehalter eine Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Vorsitzende soll vor Beschlussfassung der neuen Satzung in der Verwaltung abklären, ob in die neue Satzung eine Ordnungswidrigkeit mit Auferlegung einer Geldbuße rechtlich zulässig ist, wenn der Hundehalter vorsätzlich oder leichtfertig handelt, wenn sein Hund nicht anmeldet ist oder der Hund außerhalb der Wohnung ohne befestigte Steuermarke umherläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Alois Auer nimmt seinen Antrag zurück.

Datenstand vom 05.05.2021 12:17 Uhr