Halteverbotsschild Mühlstraße im Bereich der Böschung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.02.2021 wurde auf die widerrechtlich abgestellten Pkw in der Mühlstraße hingewiesen.

Die PI Schwabmünchen teilte per E-Mail vom 15.03.2021 mit, dass die Parksituation nicht zu beanstanden ist.
Der Pkw parkt am rechten Fahrbahnrand, es ist eine Restfahrbahnbreite von gemessene
2,95 m gegeben (Teerbelag). Es dürfte auch für größere Fahrzeuge möglich sein, an dem
parkenden Pkw vorbeizufahren, ohne auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen.
Es wird noch keine Veranlassung von hier gesehen, an den Fahrzeughalter heranzutreten.

Weitere Ordnungswidrigkeiten, den o.a. Pkw betreffend, werden in eigener Zuständigkeit
bearbeitet.

Die Gemeinde Mittelneufnach kann nur ein Halteverbotsschild im Bereich dieses Straßenabschnitts aufstellen, damit für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die komplette Straßenbreite zur Verfügung steht und der angrenzende Entwässerungsgraben nicht weiter beschädigt wird.  

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung erörtert das Gremium den Bereich für eine Anbringung eines Halteverbotes. Das Halteverbot soll für beide Fahrbahnseiten gelten.  
Überlegt wird, ob in diesem Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 sinnvoll wäre.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines absoluten Halteverbotes in dem Straßenabschnitt im Bereich der Böschung in der Mühlstraße vom Fußweg vom Schlössle bis zur Entenbrücke für beide Straßenseiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 12:17 Uhr