Interessensbekundung Anlaufstelle für Senioren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Augsburg hat per E-Mail vom 15.06. folgendes mitgeteilt:

Der Beirat für Soziales und Seniorenfragen hat in seiner gestrigen Sitzung ein Konzept für „Dezentrale Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren in den Kommunen des Landkreises Augsburg“ diskutiert.

Bei der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde in Gesprächen mit Expertinnen und Experten sowie in den Bürgerwerkstätten der dringende Wunsch geäußert, einen festen und langfristig zuständigen Ansprechpartner für alle Belange in jeder Kommune zu haben. Die bestehende Seniorenberatung – Fachstelle für pflegende Angehörige erfüllt bereits einen wichtigen und großen Teil der Seniorenarbeit in den Kommunen. Ihr Beratungsangebot ist an den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert und folgt einem dezentralen Ansatz, da rund 80 Prozent der Beratungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden. Es ist für die Beraterinnen und Berater aber nicht möglich, dauerhaft in den Gemeinden präsent und in die Ortsgemeinschaft eingebunden zu sein. An diesem Punkt sollen die dezentralen Anlaufstellen ansetzen. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Ansprechperson, die einen niedrigschwelligen Erstkontakt bei Fragen oder Problemen ermöglicht und bei Bedarf an Fachberatungsstellen wie z. B. die Seniorenberatung weitervermitteln kann. 

Ähnlich wie bei den Familienbüros im Bereich der Jugendhilfe sollte auch bei der dezentralen Seniorenberatung eine Kooperation mit den Gemeinden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Organisationen angestrebt werden. Im Konzept ist vorgesehen, dass der Landkreis Augsburg einen Personalkostenzuschuss leistet. Die konkrete Höhe wurde noch nicht beschlossen, sie soll sich aber voraussichtlich – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - in einem Bereich von 60 – 80 % der Personaldurchschnittskosten pro Stunde für Entgeltgruppe 9 (vergleichbar S 12) bewegen. Die Anzahl der bezuschussten Wochenarbeitsstunden wird bei 12 – 15 Stunden liegen. Die weiteren Personalkosten sowie die Sachkosten werden durch die Gemeinde bzw. den Anstellungsträger getragen. Die Bereitschaft der Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen, ist Voraussetzung für die Zuschussgewährung. Die Anlaufstellen sollen überregional arbeiten, d. h. grundsätzlich kann jeder Bürger aus dem Landkreis eine beliebige Anlaufstelle aufsuchen.

Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2021 einige geeignete Pilotprojekte ausgewählt werden, die dann ab 2022 in Betrieb gehen sollen. 

Wenn sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns bis spätestens 10.08.2021 ein Kurzkonzept oder eine kurze Beschreibung ihrer Planungen zukommen zu lassen. Das Konzept soll unter anderem folgende Informationen enthalten:
  • Standort inklusive Beschreibung der Räumlichkeiten (Barrierefreiheit!)
  • Einschätzung, welchen Einzugsbereich die Stelle in etwa abdecken würde (bitte bewerten sie diese Einschätzung für sich anhand der ihnen bekannten regionalen Strukturen wie z. B. Verkehrsbewegungen aus den umliegenden Gemeinden, kirchliche Zugehörigkeiten, Infrastruktur, Zugehörigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften etc., die erfahrungsgemäß Wege der Bürger beeinflussen – eine Begründung ihrer Einschätzung ist im Konzept aber nicht notwendig)
  • Geplantes inhaltliches Angebot der Stelle 
  • Vorgesehene Trägerschaft / Zusammenarbeit mit Organisationen / Institutionen
  • Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung
Eine Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist möglich und auch wünschenswert.

Diskussionsverlauf

In der weiteren Beratung wird aus dem Gremium auf den Seniorenbeauftragten, Gemeinderat Hermann Zott, hingewiesen, der bereits für Seniorenfragen und Anliegen sich in der Gemeinde Mittelneufnach annimmt. Es wird angesprochen, dass alle Gemeinden des VG Bereichs sich daran beteiligen sollten und nur dann eine Ausarbeitung eines Konzeptes sinnvoll ist. Bis heute nimmt sich nur die Gemeinde Mittelneufnach der Thematik an. 

Die Vorsitzende informiert, dass neben dem Penny Markt in der Bäckerei „Miller“ die Räumlichkeiten für eine Anlaufstelle in Mittelneufnach vorhanden ist. Allerdings ist die Fristsetzung für das Pilotprojekt (10.08.2021) zu kurz. 

Gemeinderat Hermann Zott meldet sich zu Wort. Nach seiner Meinung sind die Familien gut durch Pflegekräfte oder Familienangehörige versorgt. Eine weitere Anlaufstelle für Senioren müsste nicht geschaffen werden.

Gemeinderat Alois Auer macht den Vorschlag, den Sachverhalt auf einer nächsten Bürgermeisterausschuss-Sitzung zu beraten. Das Gremium ist einverstanden.

Die Vorsitzende wird auf der kommenden Bürgermeisterausschuss-Sitzung die Thematik ansprechen und erörtern.            

Datenstand vom 03.08.2021 09:55 Uhr