Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung zum Abbruch des Gebäudes Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 137/2, Gemarkung Mittelneufnach und Schulstraße 5, Fl.-Nr. 130, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Kostenvereinbarung zur Maßnahme „Abbruch Schulstraße 5 und Alpenstraße 1“ in Mittelneufnach liegt nun vor. Sie wurde im RIS bereitgestellt.

Hinweise aus der E-Mail des ALE:

Bitte beachten Sie, dass mit der Ausführung der Maßnahme – Beauftragung des Abbruchs bzw. der in der Kostenberechnung aufgeführten Positionen – erst nach Genehmigung der Kostenvereinbarung durch das ALE Schwaben begonnen werden darf (Kostenvereinbarung unter 2.). Ich werde Sie über diesen Zeitpunkt nochmal gesondert informieren.

Weiterhin möchte ich Sie, wie bereits besprochen, nochmal darauf hinweisen, dass der Abbruch nur in Zusammenhang mit öffentlichen DE-Maßnahmen förderfähig ist. Dies ist ja bereits so in Planung. Für den Fall, dass sich die Fläche des KiGa jedoch auf die „Abbruchflächen“ ausweiten sollte, würde sich das negativ auf die Förderung auswirken.

Diskussionsverlauf

Auf die E-Mail von ALE nimmt 1. Bürgermeisterin Thümmel nochmals Bezug. Sie verweist auf die Aussage, dass das Kindergartengebäude nicht auf einem der beiden Abbruchflächen verbaut werden darf. Dies wäre förderschädlich.
Die Außenflächen der Abbruchgrundstücke dürfen dem Kindergarten als Rasenfläche zufallen. 

Das Gremium nimmt davon Kenntnis.

Beschluss 1

Die Gebäude in der Schulstraße 5, Fl.-Nr. 130, Gemarkung Mittelneufnach und in der Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 137/2, Gemarkung Mittelneufnach sollen in Bauträgerschaft der Gemeinde Mittelneufnach unter Kostenbeteiligung der TG Mittelneufnach II abgerissen werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens soll unter anderem auf diesen Flächen die DE-Maßnahme „Dorfplatz Mittelneufnach“ durchgeführt werden.
Über den Abbruch der Gebäude wird eine Kostenvereinbarung zwischen der Gemeinde Mittelneufnach und der TG Mittelneufnach II geschlossen. Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme betragen 55.300,00 €. Die TG Mittelneufnach II beteiligt sich mit einem Förderhöchstbetrag von 34.800,00 € an der Maßnahme.
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Vorsitzende wird vom Gemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen, wenn die Genehmigung der Vereinbarung vorliegt.

Die Vorsitzende wird vom Gemeinderat ermächtigt, dass wirtschaftlichste Angebot bei den Abbrucharbeiten zu beauftragen, wenn die Genehmigung der Vereinbarung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2021 09:55 Uhr