Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1028/8, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1028/8, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Espele“ 

Auf dem Hanggrundstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes in Holzrahmenbauweise geplant.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Geschossigkeit

Gem. der Satzung sind zwei Vollgeschosse zulässig (I + D), wobei das obere Vollgeschoss überwiegend im Dachraum liegen muss.
Die max. Kniestockhöhe ist mit 0,5 m bei Gebäuden I + D festgesetzt.

Beantragte Befreiung:
Das geplante Einfamilienhaus soll zweigeschossig ausgeführt werden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss.

Begründung:
Städtebaulich ist die zweigeschossige Ausführung unbedenklich, da von der Straße aus nur das Erdgeschoss mit dem Dach sichtbar ist. Das zweite Vollgeschoss ist der Keller, der als Hanggeschoss angelegt ist, um das abfallende Gelände zu überbrücken. Um den Keller als echten Keller zu gestalten, müsste das vorhandene Gelände erheblich aufgefüttert werden. Dies soll durch die Anlage des Hanggeschosses vermieden werden.

Die Traufhöhe des geplanten Neubaus liegt auf einer Höhe mit der Traufe des Nachbarhauses; der First liegt deutlich unter den Firsthöhen der Nachbarn. 

  1. Farbe der Dacheindeckung

Gem. der Satzung sind als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude Dachziegel oder Dachpfannen ziegelnaturrot oder braun engobiert zu verwenden.

Beantragte Befreiung:
Das Dach soll mit schwarzen oder anthrazitfarbenen Dachpfannen eingedeckt werden.





Begründung:
Städtebaulich ist die Ausführung mit einer schwarzen/anthrazitfarbenen Dacheindeckung zu vertreten, da in Sichtweite des Bauvorhabens bereits Häuser mit entsprechender Eindeckung vorhanden sind.
Der Bebauungsplan ist bereits jahrzehntealt und dementsprechend sind etliche Häuser des ehemaligen Neubaugebietes bereits mit abweichendere Eindeckung ausgeführt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 09:35 Uhr