Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1028/51, Gemarkung Mittelneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 20.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus
Fl.-Nr.: 1028/51, Gemarkung Mittelneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Espele“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
An der Westseite der bestehenden Wohnhauses ist die Errichtung eines Wintergartens mit Pultdach (Dachneigung 10°) geplant.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Festsetzung gem. Satzung:
Gem. der Satzung sind die Dächer der Gebäude I + D als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 25° und 35° auszubilden und mit Dachziegeln oder Dachpfannen in ziegelnaturrot oder braun engobiert einzudecken.
Beantragte Befreiung:
Pultdachausführung (10° Dachneigung) mit Glaseindeckung
Begründung:
Der Wintergartenanbau an der Westgiebelseite des bestehenden Hauses ist nur mit Pultdachform konstruktiv möglich.
Eine Glaseindeckung bezüglich der Belichtung ist sinnvoll.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2021 09:35 Uhr