Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 18.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2020 wurde am 03.08.2021 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.08.2021 verwiesen. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest Passagen aus dem Rechenschaftsbericht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2020. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 09:49 Uhr