Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" im Verfahren nach § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach hat in der Sitzung am 18.11.2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 ‚Espele Nord‘ im Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB fand in der Zeit von 16.12.2019 bis 17.01.2020 statt.

Aus den Stellungnahmen und aufgrund fortlaufender Grundstücksverhandlungen ergeben sich mögliche Änderungen des Umgriffs. Auch die eingegangenen Stellungnahmen haben Auswirkungen auf die Planung und Änderungen der Unterlagen zur Folge.

Folgende Änderungen/Anpassungen der Planung sind noch zu klären bzw. entsprechend einzuarbeiten:
  • mögliche Umgriffserweiterung durch Einbeziehung des nördlichen Grundstückes; damit verbunden ist eine Planung für ein stimmiges Gesamtkonzept und in wie weit sich die Anbauverbotszone auf die Grundstücke (v.a. die Nördlichen) auswirkt.
  • Anbauverbotszone (Reduzierung auf 18,0 m mit vorliegender Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Augsburg); dies hat zur Folge, dass das Lärmgutachten angepasst werden muss, die Baugrenze wird verschoben, die Auswirkungen auf die möglichen zusätzlichen Bauplätze im Norden müssen geprüft werden.
  • Anpassung der Festsetzungen auf die neue Innenbereichssatzung der Gemeinde Mittelneufnach; es sind im Innenbereich lediglich Satteldächer zulässig, dies sollte einheitlich dann auch im neuen Baugebiet umgesetzt werden. Ebenso verhält es sich mit Dachneigungen und Wandhöhen.
  • Eventuell Anpassungen der Unterlagen an inzwischen fortgeschrittene Planungen einer Überquerungshilfe an der Staatsstraße und genaue Abstimmungsmöglichkeit mit Staatlichem Bauamt (inkl. deren Planer).

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert den Planungsumgriff anhand eines Lageplanes.

Beschluss

Aufgrund der oben aufgeführten Gründe beschließt der Gemeinderat das aktuell laufende Verfahren zu stoppen und den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 aufzuheben. Dies ist öffentlich bekannt zu machen.

Des Weiteren wird beschlossen, die oben genannten Punkte zu ändern bzw. einzuarbeiten und dem Gemeinderat die neuen Unterlagen vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 09:03 Uhr