Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.01.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll ist damit genehmigt.

Vor Top 3 Bauanträge meldet sich eine anwesende Bürgerin zu Wort und bittet um Anhörung im Gemeinderat.

Die Vorsitzende erteilt ihr nach Zustimmung des Gremiums das Wort.

Sie nimmt Bezug auf den Hinweis im Staudenboten KW 05 – „Neue Zone 30 in Walkertshofen“ -.
Es wurde hingewiesen, dass für die Schörrstraße, Am Acker, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenstraße, Blumenstraße, Am Wiesle und Herzgraben (bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs) die „Zone 30“ Vorschriften gelten werden. In diesem Bereich gilt künftig rechts vor links. Lediglich an den Einmündungen des Staudenwegs und der Zufahrt zur Schörrstraße Haus-Nr. 8 – 12 a (Privatweg), sowie der Schulgasse hat die Schörrstraße weiterhin Vorfahrt. Der verkehrsberuhigte Bereich im hinteren Teil des Herzgrabens bleibt weiterhin bestehen.

Aus Sicht der Bürgerin ist die Vorfahrtsregeländerung in der Schörrstraße bei der Einmündung Am Acker und Einmündung Herzgraben gefährlich. Des Weiteren sei die Beschilderung fehlerhaft.
 
Sie bittet den Gemeinderat die Vorfahrtsänderungen zu Überdenken.

Die Vorsitzende nimmt Stellung dazu: Das Ziel der Zone 30 war mit wenigen Schildern in einem größeren Umgriff mit reiner Wohnbebauung eine Temporeduzierung zu erreichen. Gerade in der Schörrstraße als Zufahrt zur Grundschule sollte der Verkehr ausgebremst werden. Die Beschilderung wurde wie von der Polizei Schwabmünchen empfohlen umgesetzt.
Die Vorsitzende wird mit der Polizei Schwabmünchen einen Ortstermin vereinbaren, bei dem die Richtigkeit der Beschilderung überprüft und die durch die geänderte Vorfahrtsregelung evtl. hervorgerufene Gefährdung besprochen werden soll.

Datenstand vom 08.03.2021 10:34 Uhr