Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/10, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/10, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Für das Bauvorhaben wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung unter § 5.2 – Wiederkehre
Wiederkehre sind zulässig bei gleicher Traufhöhe wie das Hauptdach.

Beantragte Befreiung:
Traufhöhe der Wiederkehr ca. 1,12 m höher als Traufhöhe Hauptdach

Begründung:
Diese Regelung ist technisch nicht umsetzbar, da bei einer Wandhöhe von 4,50 m keine adäquate Raumhöhe in der Wiederkehr entstehen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 10:34 Uhr