IKT Erkundung Mobilfunkversorgung und Masterplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Kopperschmidt vom Ing.-Büro IKT.
Herr Kopperschmidt erläutert zu drei Präsentationen:

  1. Die Eckpunkte der Bayerischen Gigabitförderrichtlinie werden dargelegt. Die BayGibitR tritt zum 02.03.2020 in Kraft, die Laufzeit endet am 31.12.2025. Der Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Glasfaserausbau). Die Zielbandbreiten sind mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse in grauen und weißen NGA-Flecken.

Gemeinderat Johannes Altstetter nimmt ab 19.50 Uhr an der Sitzung teil.
Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.

Die Zuwendungsvoraussetzungen und Eingriffsschwellen sowie die Fördermodelle werden vorgetragen. Der Höchstfördersatz ist 90 % mit einer maximalen Förderung von 6 Mio. €. Die Förderhöhe pro Adresse im weißen Fleck sind 15.000,00 € und im grauen Fleck 5.000,00 €. Das weitere Vorgehen ist die Durchführung der Markterkundung, das Festlegen des Fördermodells und der Erschließungsbereiche sowie der Wirtschaftlichkeitslücke.

  1. Herr Kopperschmidt stellt in der Abschlusspräsentation den von IKT erarbeiteten FTTH-Masterplan für Walkertshofen vor. Der Masterplan ist ein Grundlagenplan für den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde zu einem gigabitfähigen FTTH-Netz.

  1. Es werden von Herrn Kopperschmidt die Ergebnisse zur Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Walkertshofen vorgestellt. Sollte die Gemeinde eine Verbesserung der augenblicklichen Versorgung wollen gäbe es ein Mobilfunkförderprogramm. Die Mobilfunkstudie mit Messsystem der Versorgung mit 2 G und  4 G (Telefonica/O2, Telekom und Vodafone) und die Datenerhebung pro Messort wird vorgetragen. Der weitere Schritt wäre die Markterkundung und das Förderverfahren. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kopperschmidt für seine sehr anschauliche Präsentation im Gemeinderat. Herr Kopperschmidt verlässt um 20.30 Uhr die Sitzung.

Diskussionsverlauf

Das Gremium stellt die Frage, ob Baulücken (Grundstücke die noch nicht bebaut sind) beim BaygibitR Verfahren förderfähig sind. Herr Kopperschmidt beantwortet die Frage. Die Gemeinde muss eine Bestandsaufnahme der nicht bebauten Grundstücke machen. In das Förderverfahren werden die Flurstücke aufgenommen. Bei einer späteren Bebauung ist der Anschluss für den Eigentümer nicht mehr kostenfrei.

 

Datenstand vom 21.04.2021 14:42 Uhr