Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 233/1, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Auf der freien Fläche westlich des bestehenden Wohnhauses ist die Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes mit zwei Vollgeschossen geplant.
Im Bebauungsplan wird für das betreffende Baugrundstück eine Bebauung mit nur einem Vollgeschoss zugelassen, deshalb soll im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob eine Abweichung von dieser Festsetzung in Aussicht gestellt werden kann.
Begründung:
- Der Bebauungsplan ist inzwischen 54 Jahre alt und seit geraumer Zeit „fertig gebaut“.
- Das kleine Gebäude soll eine Grundfläche von nur ca. 11,75 m x 6,50 m = ca. 76,5 m² erhalten
- Im Vergleich zum Nachbargebäude bzw. zur nördlichen Baugrenze wird das Gebäude etwas zurückversetzt (in etwa bündig mit der best. Grenzgarage des Nachbarn, Fl.-Nr. 232/1), damit die Traufhöhe im Straßenbild nicht störend wirkt.
- Aufgrund der geringen Gebäudebreite liegt die geplante Firsthöhe bei einer Dachneigung von 30° trotz der beiden Vollgeschosse fast 2,00 m unter der des Nachbargebäudes (vgl. Schema-Schnitt).
- Die Maßnahme entspricht dem allgemeinen Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Stadelwiese“ für die Errichtung des geplanten zweigeschossigen Wohngebäudes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 08:41 Uhr