Neuerlass der Hundesteuersatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.
Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium spricht sich für eine Änderung in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz aus und legt den Steuersatz nach Beratung fest.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 27.04.2021 mit Änderung in
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz wie folgt:
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 100,00 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 08:41 Uhr