Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nrn. 945/14 + 925, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 20.05 Uhr an der Sitzung teil.

Bauvorhaben:                        Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nrn.:                        945/14 + 925, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde dem Bauvorhaben und der beantragten isolierten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Überschreitung der Bezugshöhe für die Höhe der baulichen Anlagen um 0,2 m in der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Beantragte Befreiung: Überschreitung der Bezugshöhe für die Höhe baulicher Anlagen um 0,2 m

Gem. der Festsetzung unter Nr. 2.4 der Satzung ist die Bezugshöhe für die Höhe baulicher Anlagen die OK Fertigfussboden im EG (OK FFB EG), die max. 0,4 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen darf, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.

Begründung:
Aufgrund der Hanglage wünscht der Bauherr eine Erhöhung der Bezugshöhe OK FFB EB um 0,2 m.

Die Planmappen liegen vor und werden eingesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Überschreitung der Bezugshöhe um 0,2 m das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 11:32 Uhr