Antrag auf Durchführung einer Bauleitplanung, Fl.-Nr. 947, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Eigentümer des Flurstücks Fl.-Nr. 947 wurde mit Schreiben vom 25.04.2021 bei der Gemeinde Walkertshofen beantragt, für das gegenständliche Grundstück, das sich gemäß der Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Vom Antragsteller wurde im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes bereits die Stellungnahme des Landratsamtes eingeholt.
Aus Sicht des Landratsamtes bestehen erhebliche Bedenken zur beabsichtigten Planung.
Die Integration der Hofstelle in einen vernünftig geplanten räumlich-funktionalen städtebaulichen Gesamtkontext erscheint dringend geboten; d.h. es wird hier im Vorgriff auf unabdingbar notwendige bauleitplanerische Schritte zur Siedlungsentwicklung keine Einzelfallentscheidungen geben, da dies eine solche Entwicklung beeinträchtigen könnte.
Diskussionsverlauf
Das Schreiben des Antragstellers wird im Wortlaut durch die Vorsitzende verlesen. Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das geführte Gespräch mit dem dazwischenliegenden Grundstücksnachbar. Er möchte kein Baurecht erlangen und auch sein Grundstück nicht verkaufen.
Beschluss
Im Bereich des maßgeblichen Grundstückes sind derzeit keine bauleitplanerischen Schritte geplant. Eine Überplanung in einem räumlich-funktionalen städtebaulichen Gesamtkontext wie vom Landratsamt als unabdingbare Voraussetzung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gefordert, ist augenblicklich nicht angezeigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Datenstand vom 31.05.2021 11:32 Uhr