Beschilderung am Spielplatz nach DIN EN 1176-7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Den Gemeinden wird immer wieder empfohlen, eine entsprechende Beschilderung nach DIN EN 1176-7 an öffentlichen Spielplätzen anzubringen.  

Laut Auskunft von Herrn Ulrich von der Versicherungskammer Bayern trifft es nicht zu, dass die DIN-Nomen zwingend umgesetzt werden müssen (da sie keine Gesetze sind). Da sie aber von den Gerichten als "anerkannte Regeln der Technik" angesehen werden, ist eine Umsetzung sehr empfehlenswert.

Diskussionsverlauf

Das Gremium hat unterschiedliche Meinungen zu einer Beschilderung. Vorgeschlagen wird nur die Anbringung eines Hundeverbotsschildes. Auf die Gemeindehaftpflichtversicherung wird hingewiesen.
Aufgrund der Auskunft von Herrn Ulrich sehen einige Ratsmitglieder doch Bedenken bei einem Unfall auf dem Spielplatz ohne Beschilderung.
Schilderbeispiele, wie das Schild der Gemeinde Scherstetten und dem Artikel über richtiges Beschildern dienen für eine Entscheidung der Vorgaben auf dem Schild.

Beschluss

Der Gemeinderat möchte am Spielplatz am Lagerhaus ein Hinweisschild „Spielplatz am Lagerhaus“ anbringen.

Auf dem Schild soll auf folgendes hingewiesen werden:
Spielplatz Walkertshofen, für Hunde verboten, Abfallkörbe benutzen, an Spielgeräten Fahrradhelm abnehmen, Ansprechpartner VG Stauden mit Telefonnummer und der Hinweis auf den Notruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 11:32 Uhr