Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 945/13, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Der Bauantrag für das Einfamilienhaus in I+D-Bauweise wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 vorgelegt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wurden.
Die Planung wurde nun hinsichtlich der in der Satzung festgesetzten Höhenlage OK FFB verändert und eine Befreiung für die Höhenlage der OK FFB beantragt.
Festsetzung:
Die Oberkante Fertigfußboden (OK FFB EG) des Erdgeschosses darf max. 0,40 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.
Beantragte Befreiung:
Oberkante FFB EG: 1,20 m über Erschließungsstraße.
Begründung:
Der Bezugspunkt Erschließungsstraße liegt in diesem Fall an der tiefsten Stelle des Grundstückes.
Zusammen mit der starken Hangneigung des Grundstückes führt dies dazu, dass die Nord-/Westseite des Gebäudes bis zu 1,40 m im Hang steckt.
Es wurde Planeinsicht im Gemeinderat genommen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2021 10:23 Uhr