Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nrn. 396/1, 401/9, 401/8, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Zu diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat am Samstag, den 11.12.2021 um 09.00 Uhr Ortseinsicht genommen.

Bauvorhaben:                 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern 

Fl.-Nrn.:                          396/1 und 401/9, Gemarkung Walkertshofen


Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Errichtung einer Hausgruppe mit drei Reihenhäusern das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann.

Auf dem Hauptflurstück Fl.-Nr. 396/1 ist die Errichtung von drei zweigeschossigen Reihenhäusern mit Satteldach vorgesehen; Im Südosten des Hauptflurstücks Fl.-Nr. 396/1 sind 6 Pkw-Stellplätze vorgesehen.

Über das Flurstück 401/9 erfolgt über Privatgrundstücke mit eingetragenem Geh- und Fahrtrecht die Erschließung mehrerer Grundstücke „Am Lohberg“. 
Rechtliche Würdigung:
Gem. § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend. Er wird gebeten dem Gremium mitzuteilen, wie er die Anregungen nach dem Ortstermin in die Planung eingepflegt hat. 
Folgende Änderungsvorschläge werden vorgetragen:
  • Das Gebäude könnte von der Straßenkante 2 m am rechten oberen Punkt gedreht werden, Vorteil die Terrassen sind nach Süden ausgerichtet.
  • Das Gebäude komplett drehen, Nachteil die Terrassen sind nach Norden.

Der Gemeinderat sieht schon den Vorteil der Terrassen nach Süden, aber aufgrund der Lage des Grundstückes ist eine Verschiebung der Bebauung und folglich die Terrassen nach Norden vorteilhafter. Aus dem Rat wird angeregt, ausreichend Stellplätze und weiteren Stauraum zu schaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Das Gremium bevorzugt die Variante das Gebäude zu drehen, mit der Folge der Terrassen auf Norden mit ausreichend dimensionierten Carports als Stellplätze und Stauraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.01.2022 10:10 Uhr