Neuerlass der Hundesteuersatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.
Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Beratung legt der Gemeinderat für die in § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“ folgende Beträge fest:
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund EUR 50,00
für den zweiten Hund EUR 100,00
für jeden weiteren Hund EUR 400,00
für den ersten Kampfhund EUR 1.000,00
für den zweiten Kampfhund EUR 1.500,00
für jeden weiteren Kampfhund EUR 2.000,00
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 03.05.2021 mit den in heutiger Sitzung festgelegten Beträgen unter § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 11:18 Uhr