Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 542/40, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach, 16.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Carports
Fl.-Nr.: Fl.-Nr. 542/40, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordöstlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
An der südlichen Grundstücksgrenze soll zusätzlich zu der bestehenden Grenzbebauung ein
Carport errichtet werden.
Hierdurch wird die Länge der max. zulässigen Grenzbebauung überschritten und eine Abweichung der Abstandsflächen beantragt.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird der Antrag auf Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt:
- Festsetzung unter § 4 der Satzung – Garagen und andere Nebengebäude
„…Garagen können nur mit Flach-oder Pultdächern bei zweckentsprechender Eindeckung ausgeführt werden. Ausnahmsweise sind auch Satteldächer mit einer Neigung von 26°-32° zulässig, wenn dadurch die einheitliche Gestaltung des Straßen- und Siedlungsbildes nicht beeinträchtigt wird. Bei Grenzanbauten sind die Nachbargebäude einander anzupassen.“
Beantragte Befreiungen:
- Satteldach mit 15° Dachneigung
- Keine Anpassung der Nachbargebäude bei Grenzanbauten
Die Planmappen werden eingesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 09:40 Uhr