Änderung der bestehenden Abstandsflächensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 18.01.2021 in seiner Sitzung die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe entsprechend dem Vorschlag des Bayer. Gemeindetages beschlossen.
Aufgrund der damals beschlossenen abweichenden Abstandsflächen von 1H bzw. 0,5H an zwei Gebäudeseiten unter 16 m Länge hat sich eine leichte Verschlechterung gegenüber der alten Bayer. Bauordnung ergeben. Mit der jetzt vorliegenden Neufassung der Abstandsflächensatzung wird hier eine Anpassung vorgenommen, so dass die Abstandsflächen in etwa der alten Bayer. Bauordnung entsprechen. Somit trägt die Gemeinde den Gleichbehandlungsgedanken Rechnung.
Mit der Überarbeitung der Satzung wurde das Büro LARS consult in Memmingen beauftragt.
Die neue Satzung wurde im RIS bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende verliest die 1. Änderung der Satzung im Wortlaut.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Mittelneufnach mit Stand vom 03.05.2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 15.06.2021 09:36 Uhr