Neubau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 261, Gemarkung Habertsweiler
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 11.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Doppelgarage
Fl.-Nr.: 261, Gemarkung Habertsweiler
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südliche Kapellenstraße“ innerhalb eines ausgewiesenen Mischgebietes.
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Doppelgarage mit begrüntem Flachdach an der nördlichen Grundstücksgrenze.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Dachausführung – begrüntes Flachdach
Gem. den textlichen Festsetzungen sind bei allen Gebäuden nur gleichgeneigte Satteldächer zulässig.
Die Dachneigung bei freistehenden Garagen muss mindestens 21° betragen; traufständig zum Nachbargrundstück stehende Garagen dürfen max. eine Dachneigung von 45° aufweisen.
Für die Dacheindeckung sind kleinformatige Dachplatten zu verwenden.
Begründung:
Die Doppelgarage soll sich optisch unterordnen und deshalb ein begrüntes Flachdach erhalten.
- Standort der Garage außerhalb der Baugrenze
Die Garage überschreitet teilweise die nördliche und westliche Baugrenze.
Begründung:
Das geplante Gebäude soll nördlich an den bestehenden Treppenabgang angebaut werden, damit dort eine direkte Verbindung zum Haus entsteht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den beantragten Befreiungen zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2022 15:25 Uhr