2. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses / Änderung der Gebäudehöhe, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenenufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 14.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Tektur zur Änderung der Gebäudehöhe

Fl.-Nr.:        540/32, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im nördlichen Geltungsbereich (Teilbereich B – einfacher Bebauungsplan) des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Hinterliegergrundstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Einliegerwohnung geplant, dass über eine private Stichstraße an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden wird.

Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid mit einer festgesetzten Höhe für die Oberkante des Fertigfußbodens EG vor.
Da sich im Zuge der Verfüllung des Kellers eine Abweichung um +0,395 m von der genehmigten Höhe ergab, wurde vom Antragsteller eine Tekturplanung vorgelegt.

Konstruktionsbedingt verringert sich bei der geänderten Planung die Firsthöhe des Gebäudes um 9 cm, die Wandhöhe um 22 cm.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über die geänderte Gebäudehöhe.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Tekturplanung des Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.04.2022 09:49 Uhr