Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 545/16, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 22.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 545/16, Gemarkung Langenneufnach
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in Holzbauweise mit angegliederter Doppelgarage.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich des Kindergartens“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird die Befreiung von der max. zulässigen Wandhöhe beantragt.
Festsetzung der Wandhöhe gem. Satzung
Die max. zulässige Wandhöhe ist mit 6,25 m festgesetzt. Die Wandhöhe wird gemessen zwischen dem tiefsten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände und Schnittpunkt der Außenwand mit der Außenfläche der Dachhaut.
Beantragte Befreiung:
Die hangabgeneigte nördliche Wand besitzt eine Höhe von 6,73 m und überschreitet die vorgegebene Höhe um 48 cm.
Hinweis:
Eine Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe um bis zu 0,49 m wurde seitens der Gemeinde in diesem und dem angrenzenden Bebauungsplangebiet „Beim Kirchenbauer" bereits erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung für eine Wandhöhe von max. 6,73 m das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2022 09:48 Uhr