Umbau eines Wohnhauses zu 2 Wohnungen sowie Abbruch eines Wohnhauses, Fl.-Nrn. 841/1; 841/2, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 22.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 22.06.2022 ö 7.12

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Umbau eines Wohnhauses zu 2 Wohnungen sowie Abbruch eines Wohnhauses

Fl.-Nrn.:        841/1; 841/2, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stelle“ in einem
Allgemeinen Wohngebiet.

Auf den beiden benachbarten Flurstücken befindet sich ein älteres Wohngebäude (Fl.-Nr. 841/2), 
das abgebrochen werden soll, sowie ein größeres Bestandsgebäude (Fl.-Nr. 841/1), das zu einem
Wohnhaus mit zwei Wohnungen umgebaut werden soll.
Der Antragsteller möchte die Zufahrt zu den im Kellergeschoss integrierten Garagen verlegen und 
eine Anbindung an die nördlich verlaufende Erschließungsstraße durch partielle Abgrabung des
Geländes herstellen.
Zwei weitere Stellplätze sind an der Nordwestecke des Flurstückes vorgesehen.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen soll für die Dachgeschosswohnung ein Südbalkon errichtet 
werden, hierdurch wird die südliche Baugrenze überschritten.

Beantragte Befreiung – Überschreitung der südlichen Baugrenze um 1,02 m

Begründung:
Da das Gebäude bereits in seinen Umrissen besteht, kann keine Verschiebung vorgenommen
werden. Für die Dachgeschosswohnung wäre jedoch ein Südbalkon sehr aufwertend. Dieser
kommt bis 1,02 Meter über die festgelegte Baugrenze.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird die Zu- und Ausfahrt zum Grundstück ausführlich erörtert. Besonders beim Ausfahren aus dem Grundstück sind die Sichtverhältnisse stark eingeschränkt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Überschreitung der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen. Der Gemeinderat sieht in der Ausfahrt eine Gefahrenstelle und empfiehlt dem Bauherrn geeignete Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.07.2022 09:48 Uhr