Formlose Bauvoranfrage - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 22.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 542/7, Gemarkung Langenneufnach
Geplant wird der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofes“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem bereits mit einem Wohngebäude bebauten Grundstück (Größe ca. 1400 qm) möchte der Antragsteller ein weiteres Wohngebäude errichten.
Das zur Nachverdichtung geplante Bauvorhaben soll außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen an der westlichen Teilfläche des Grundstückes liegen.
Zur Erlangung einer Planungssicherheit stellen die Bauherren vorab die formlose Anfrage, ob die Gemeinde Langenneufnach der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen erteilen wird.
Hinweis:
Eine Voranfrage für eine zusätzliche Bebauung des Grundstückes außerhalb der Baugrenzen wurde von einem anderen Antragsteller bereits 2017 im Gemeinderat behandelt und die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze in Aussicht gestellt.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bebauung des Grundstückes außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen (unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen) ohne Anerkennung einer Verpflichtung in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2022 09:48 Uhr