Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Westlich der Wörishofer Straße II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 05.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Wörishofer Straße II“ beschlossen.

Die Planung wurde überarbeitet. Die aktualisierte Fassung liegt nun vor. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Nardo zur Sitzung. Herr Nardo erläutert die überarbeitete Planung.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird die vorgestellte Planung ausführlich erörtert. Die Grundstücksgrößen zur Errichtung von Doppelhäusern sind aus Sicht einiger Ratsmitglieder zu gering. Die Grundstücksgrößen der Grundstücke Nr. 8 und 10 sollen dahingehend konzipiert werden, dass das Grundstück Nr. 8 mit einem Einfamilienwohnhaus (WA 2 a) und das Grundstück Nr. 10 mit einem Doppelhaus (WA 1 a) bebaut werden kann.

Zu den Dachformen stellt Gemeinderätin Irene Settele den Antrag, jegliche Dachformen, Flachdächer mit Begrünung, im gesamten Plangebiet zuzulassen.    

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt die Pläne des Büros Tremel, Augsburg mit den eingearbeiteten Änderungen vom 05.07.2022. Das beschleunigte Verfahren soll nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden. Alle Dachformen werden zugelassen, Flachdächer müssen begrünt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt die Pläne des Büros Tremel, Augsburg mit den eingearbeiteten Änderungen vom 05.07.2022. Das beschleunigte Verfahren soll nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:49 Uhr