Biberschäden
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 05.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 05.07.2022 | ö | 5.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert über die gemeldeten Biberschäden in den Langenneufnacher Fluren sowie im Schienenbereich der Staudenbahn. Der Biber steht unter Artenschutz. Die Gemeinde darf deshalb keine Maßnahmen ohne Rücksprache und Genehmigung des Landratsamtes gegen den Biber ergreifen. Die Geschädigten können sich an den Biberbeauftragten des Landratsamtes wenden.
Datenstand vom 27.07.2022 09:49 Uhr