Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Geländemodellierung, Fl.-Nr. 1/7, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.07.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Beim Kirchenbauer“ und ist bereits mit einem Wohngebäude und einer Doppelgarage bebaut.

Für die Gestaltung der Außenanlagen wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Gem. den textlichen Festsetzungen sind Aufschüttungen und Abgrabungen im Bereich der Gebäudeumgriffe (Abstandsflächentiefe) zulässig und an den Geländeverlauf anzugleichen.
Höhendifferenzen (mit Ausnahme der zulässigen max. 1 m hohen Stützmauern) bis 0,35 m sind durch natürlich gestaltete Böschungen zu überwinden. 

Beantragte Abweichung:
Außerhalb der Abstandsflächen wird über eine Länge von 11 m an der westlichen Grundstücksgrenze die Böschungshöhe von 35 cm um ca. 60 cm überschritten.

Begründung:
Das Gefälle wird hierdurch aus dem Gelände genommen und ermöglicht somit mehr nutzbare gerade Flächen und eine definiertere Entwässerung.
Das Erscheinungsbild wird nicht beeinträchtigt und die Entwässerung auf dem Grundstück ermöglicht, da auf eine natürliche Gestaltung der Böschung und eine ausreichende Bepflanzung geachtet wird.

Hinweis der Verwaltung:
In diesem Baugebiet wurden bereits Befreiungen von der maßgeblichen Festsetzung erteilt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die bereits vorgenommenen Geländemodellierungen durch den Bauherrn anhand des Lageplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.09.2022 11:08 Uhr