Absicherung Hang Zieglerweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach den Maßnahmen zum Breitbandausbau kam es zu einem Abrutschen des Hanges im Zieglerweg. Der Schaden wurde der Tiefbaufirma gemeldet und vom Bauausschuss bereits besichtigt. Die Versicherung der Gegenseite hat die Kostenübernahme abgelehnt. Damit die Gemeinde in die Beweisführung eintreten kann, müsste ein Gutachten erstellt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Der Ausgang ist wie immer offen.
Bei einer Ausbesserung des kleinen Teilstücks ist ein weiterer Schaden nicht auszuschließen.
Die ortsansässige Firma Mayr wurde um ein Angebot über eine grundsätzliche Böschungssicherung gebeten. Eine Teilsanierung wird eher Stückwerk bleiben.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Beratung erteilt der Vorsitzende Herrn Mayr das Wort. Er erläutert die im Angebot beschriebenen zwei Varianten mit den notwendigen Maßnahmen und deren Kosten. Die Variante 1 „Befestigung der Böschung mit Granitquadern“ ist die kostenintensivere Ausführung. Die Variante 2 „Befestigung der Böschung mit Rasengittersteinen“ wurde an dem derzeitigen Bestand kalkuliert. Aus Sicht des Bauunternehmers ist die Absicherung des Hanges mit Rasengitter ausreichend und die Maßnahmen bleiben im Kostenrahmen.
Das Gremium folgt der Empfehlung und entscheidet sich für Variante 2 zur Absicherung der Böschung.
Beschluss
Die Gemeinde beauftragt die Fa. Mayr, Langenneufnach laut dem Angebot vom 12.09.2022 mit der Angebotsnummer 5690 die Leistung durchzuführen. Zur Ausführung kommt die Variante mit Rasengittersteinen“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Manfred Mayr nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
Datenstand vom 05.10.2022 10:25 Uhr