Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses, Fl.-Nr. 2/3, Gemarkung Habertsweiler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird um die Stellungnahme der Gemeinde zu dem geplanten Bauvorhaben ersucht.

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in Blockbohlenbauweise geplant. 
Da das Gelände von Westen nach Osten ca. 1,60 m abfällt, soll das Gelände auf der Westseite für die Erschließung teilweise auf das Straßenniveau angeglichen werden. Das Kellergeschoss soll dem natürlichen Gelände entsprechend auf der Ostseite freigelegt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage zeigt der Vorsitzende die mögliche östliche Zufahrtsregelung. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch erforderliche Geländeveränderungen und damit veränderte Ablaufwirkungen von Niederschlagswasser keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke entstehen dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2022 10:25 Uhr