Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Gerätelager, Fl.-Nr. 261/9, Gemarkung Habertsweiler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und eines Gerätelagers

Bauort:                Fl.-Nr. 261/9 der Gemarkung Habertsweiler

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westlich der Kapellenstraße II“.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist folgende isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich:

Dachneigung

Gemäß der Satzung ist die Dachneigung der Neben- und Garagengebäude entsprechend dem Hauptgebäude oder als Flachdach auszubilden.


Beantragte Befreiung:

Die Dachneigung der Garage und des Gerätelagers weichen von der Dachneigung des Hauptgebäudes ab.

Begründung der Antragsteller:

Die Dachneigung der Garage wurde um 7° geringer als die Dachneigung des Hauptgebäudes gewählt, um im Dachgeschoss des westlichen Giebels des Hauptgebäudes noch den Einbau eines Fensters zu ermöglichen. Dementsprechend wurde die Dachneigung des Gerätelagers an die Garage angepasst. Dies beschränkt die Höhenentwicklung des Gerätelagers und ist somit positiv zu werten.

Abstandsflächen

Gemäß Art. 6 Abs. 3 BayBO dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken.


Beantragte Abweichung:

Die Abstandsflächen des Wohnhauses und des Gerätelagers überdecken sich.

Begründung der Antragsteller:

Die Abstandsflächen des Hauptgebäudes und des Gerätelagers überdecken sich zwar, der geforderte Abstand von 5,00 m nach Art. 28 BayBO (Brandwände) wird jedoch eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2022 10:25 Uhr