Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport - DHH 2, Fl.-Nr. 689 Teilfläche, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport – DHH 2

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach


Für die Bebauung des Flurstücks wurde in der Vergangenheit bereits ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage gestellt (Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020). Dieser Bauantrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen und der nun vorliegende Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses – DHH 1 + DHH 2 - mit Carport gestellt.
Da sich das Bauvorhaben auf einem Hanggrundstück befindet, sind für die Umsetzung Geländeveränderungen erforderlich, die zur Abfangung des Geländes den Bau von Stützwänden erfordern.
Die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss liegt ca. 1,70 m über dem angrenzenden Straßenniveau; der maximale Höhenunterschied beträgt von der Erschließungsstraße zum nordöstlichen Eckpunkt des bestehenden Geländes ca. 5,80 m.

Die Doppelhaushälfte 2 soll im östlichen, hangseitigen Teilbereich des Grundstückes in II + D- Bauweise errichtet werden.

Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Für die Doppelhaushälfte 2 sind zwei Stellplätze in einem Carport eingetragen.

Diskussionsverlauf

Die Örtlichkeit wurde bei Top 11.1 näher betrachtet.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 09:53 Uhr