Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1361/10, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1361/10, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Gemäß der Satzung darf auf dem Grundstück ein Einzel- oder Doppelhaus des Haustyps 2 (H2) mit folgenden Maßgaben errichtet werden:
  • Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (ein durch den Dachausbau sich ergebendes 2. Vollgeschoss ist zulässig)
  • Dachneigung 42-52°,
  • Traufhöhe max. 3,80 m, 
  • Firsthöhe max. 10,20 m,
  • Kniestock max. 0,80 m

Der Antragsteller möchte auf dem nach Osten abfallenden Gelände ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:

  1. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch den Dachvorsprung (geringfügig) und die Garage (Norden).

Hinweis der Verwaltung: In der Planzeichnung wurde für das Grundstück eine Bebauung mit einem Doppelhaus eingetragen, wobei die Garage in der Gebäudemitte innerhalb der Baugrenze angeordnet war. Bei der gewählten und zulässigen Einfamilienhausbebauung ist der Standort der Garage an der Nordostseite zweckmäßig.


  1. Beantragte Befreiung von Punkt 5.2 der Satzung – Größe der Fensteröffnungen

Laut Bebauungsplan müssen Fensteröffnungen, die größer als 1 m² sind, durch Sprossen gegliedert werden. Die geplanten Fenster über 1 m² wurden jeweils mit einem Pfosten abgetrennt.


  1. Erhöhung des Kniestocks auf 1,29 m (ab Rohfußboden) anstatt 0,80 m

Im Dachgeschoss sind 4 Kinderzimmer, 1 Bad und 1 Arbeitszimmer geplant. Für eine sinnvollere Nutzung des Dachgeschosses wurde ein Kniestock von 1,19 m vom Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut eingeplant. Laut Bebauungsplan ist ein Kniestock von 80 cm gemessen vom Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut festgelegt. Die max. zulässige Firsthöhe und die max. zu. Traufhöhe werden eingehalten.


  1. Änderung der Hauptfirstrichtung von Nord-/Süd-Ausrichtung in West-/Ost-Ausrichtung

Die Ausrichtung ist giebelständig zur Hauptstraße geplant – in der Planzeichnung sind Nebengiebel bereits entsprechend eingetragen, auch im Bestand ist bereits eine entsprechende Ausrichtung vorhanden.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über das Bauvorhaben und der Lage des Grundstückes

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 09:53 Uhr