Plakatierungsverordnung - Antrag Aufnahme Nutzungsberechtigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 06.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.11.2022 wird eine Änderung bzw. Erweiterung der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Langenneufnach beantragt. In die Liste der Nutzungsberechtigten möchte der TSC dancepoint e.V., Königsbrunn aufgenommen werden.
Der TSC dancepoint e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein in einer Sportart, die von den ansässigen Vereinen nicht abgedeckt wird. Langenneufnacher Bürger sind Mitglieder im Verein. Der Verein veranstaltet seit mehreren Jahren über die Volkshochschule Tanzkurse in Langenneufnach. Die Teilnehmer haben keine Möglichkeit, sich direkt im Clubheim über anstehende Veranstaltungen zu informieren.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird der Antrag nach Beratung positiv bewertet, aufgrund der regen Teilnahme der Langenneufnacher Bürger an den Veranstaltungen.
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit der Aufnahme des TSC dancepoint e.V., Königsbrunn in die Liste der Nutzungsberechtigten der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Langenneufnach einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2023 10:20 Uhr