Änderungsantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum, Fl.-Nr. 545/29, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 06.12.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Änderungsantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum

Fl.-Nr.:                                545/29, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich des Kindergartens“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet (WA 2).
Für das Gesamtvorhaben wurde ursprünglich das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
 
Nachdem die nun geplante Dachform der Garage nicht den maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Gem. den textlichen Festsetzungen sind im WA 2 ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 26° - 45° zulässig, Garagen sind hinsichtlich ihrer äußeren Gestaltung dem Hauptgebäude anzupassen.

Beantragte Befreiung:
Für den Carport wird eine Dachausführung als einseitiges Walmdach beantragt.

Begründung des Antragstellers:
Durch das Walmdach bleibt noch mehr Sicht, das Dach des Carports wirkt offener. Das Walmdach wirkt sich doch eher positiv aus ist in keinster Weise für Nachbarn oder Öffentlichkeit störend.

Hinweis der Verwaltung:
Im südwestlich angrenzenden Teilbereich WA 3 sind auch Walm- und Zeltdächer mit einer Dachneigung von 7° - 25° zulässig.

Diskussionsverlauf

Die Planunterlagen werden durch den Vorsitzenden erläutert. Die Nebengebäude sind im  Baufenster enthalten. Die fehlenden Nachbarunterschriften werden durch das Landratsamt Augsburg – Genehmigungsbehörde – eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Albert Rohrer nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 11.01.2023 10:20 Uhr