Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1028/45, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Im Espele“. In der zweiten Änderung des Bebauungsplanes wurde das Maß der baulichen Nutzung im gegenständlichen Planbereich von einer II-geschossigen Bebauung auf eine I + D – Bebauung geändert.

Hinweis der Verwaltung:
Im ursprünglichen Bebauungsplan „Espele“ aus dem Jahr 1981 war das Maß der baulichen Nutzung für die nördliche Baureihe mit einer II-geschossigen Bauweise festgesetzt, weshalb einige Bestandsgebäude auch dementsprechend ausgeführt wurden.
Bei der zweiten Änderung aus dem Jahr 1986 wurde das Maß der baulichen Nutzung verringert und auf eine I+D-Bauweise begrenzt.
Eine bezugsfallschaffende Abweichung der ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der zweiten Änderung durchgeführten Baumaßnahmen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde nicht genehmigt.

Die Gestaltung der Gebäude ist im Bebauungsplan Espele - 2. Änderung unter § 8 wie folgt festgesetzt:
„Die Dächer der Gebäude I + D sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 25° - 35° auszubilden. Die Firstlinie muss parallel zur längeren Hausseite verlaufen. Als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude sind Dachziegel oder Dachpfannen ziegelnaturrot oder braun engobiert zu verwenden. Die maximale Kniestockhöhe beträgt 0,5 m bei Gebäuden 
I + D.“

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Umsetzung des Bauvorhabens folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden können:


  1. Zahl der Vollgeschosse

Bauweise nicht in I + D, sondern in II-geschossiger Bauweise.


  1. Dacheindeckung

Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachziegeln statt in ziegelnaturrot oder braun engobiert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung zu der Zahl der Vollgeschosse / II-geschossige Bauweise statt I + D das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung zur Dacheindeckung anthrazit statt ziegelnaturrot oder braun das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.02.2022 11:41 Uhr