Neubau eines Lager- und Abstellraumes, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.02.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Lager- und Abstellraumes

Fl.-Nr.:                                147, Gemarkung Mittelneufnach

Der Antragsteller beabsichtigt an der Ostseite des Grundstückes die Errichtung eines Gebäudes zur Materiallagerung und zum Abstellen von Fahrzeugen.
Der geplante, eingeschossige Baukörper soll anstelle des kleineren bestehenden Nebengebäudes im ufernahen Bereich des angrenzenden Fließgewässers positioniert werden.

Die Planung des Lager- und Abstellraumes wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021 behandelt. Die Dachform des Gebäudes wurde in dieser ursprünglichen Fassung als Pultdach ausgeführt.
Nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister wurde die Planung geändert und anstelle des ungleichförmigen Pultdaches ein L-förmiges Satteldach mit einer Dachneigung von 22° vorgesehen bzw. einer Flachdachausführung im Verbindungbaukörper.

Hinweis der Verwaltung - Erläuterung zu den in der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2022 geäußerten Fragestellungen zum Verfahrensablauf:

Aufgrund der neuen Abgaberegelung des Landratsamtes sind nur noch Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren direkt von der Gemeinde zu bearbeiten. Alle anderen Bauanträge müssen seit August letzten Jahres direkt im Landratsamt eingereicht werden.

Die Antragstellerin hat die am 14.09.2021 abgegebenen Unterlagen am 05.10.2021 in Absprache mit dem Landratsamt persönlich abgeholt und am gleichen Tag dem Landratsamt zugestellt, das den Eingang am 06.10.2021 bestätigt und anschließend die Gemeinde am Verfahren beteiligt hat.

Der Bauantrag wurde auf der folgenden Gemeinderatssitzung am 18.10.2021 im Gemeinderat behandelt und mit Bezug auf die am 21.09.2020 vom Gemeinderat beschlossene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße, abgelehnt.
Dem Hinweis der Antragstellerin, dass das LRA keine Kenntnis über die Veränderungssperre hat, wurde nachgegangen.
Hierbei stellte sich heraus, dass die Bekanntgabe noch nicht erfolgt war. In Rücksprache mit der betreuenden Rechtsanwaltskanzlei wurde abgeklärt, ob eine jetzt erst erfolgte Bekanntgabe rechtens und für das Bauvorhaben bindend ist. Dies wurde bestätigt und die Bekanntgabe am 05.11.2021 nachgeholt.

Im November 2021 erfolgte vom Kreisbaumeister ein Änderungsvorschlag zur Gestaltung der Dachform, der vom Antragsteller in eine geänderte Eingabeplanung übernommen wurde (Plandatum 03.12.2021/Datum der ursprünglichen Antragstellung unverändert). 

Dieser Antrag wurde als E-Mail-Akte am 29.12.2021 an die Gemeinde versandt. Die Gemeinde hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu behandeln. Am 17.01.2022 wurde der Antrag auf Sitzung genommen, wurde aber mit der Fragestellung zum Verfahrensverlauf vertagt.


Zur Klärung des rechtlichen Sachverhaltes (Veränderungssperre, Wasserrecht) fand am 01.02.2022 eine Besprechung im LRA statt, an der Herr Kreisbaumeister Schwindling, Herr Handschigl, Hr. Dobrindt-Ostner, Frau Stegherr (Wasserrecht), Frau Bürgermeisterin Thümmel  sowie die Antragstellerin und deren Sohn teilnahmen.

Fristgerecht wird der Antrag heute nochmals auf Sitzung vorgelegt und muss beschlossen werden.

Aufgrund eines Schreibens der Antragstellerin an die Gemeinderäte vom Dienstag, 15.02.2022, in welchem die Gültigkeit der Veränderungssperre bzgl. dieses Bauvorhabens in Frage gestellt wird, wurde das Landratsamt nochmals um schriftliche Stellungnahme gebeten. 

    

Beschluss

Der Gemeinderat verweigert dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2022 09:40 Uhr