Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pavillons, eines Carports und eines Gewächshauses, Fl.-Nr. 1040/13, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pavillons, eines Carports und eines Gewächshauses

Fl.-Nr.:        1040/13, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kirchenfeld“ in 
einem Allgemeinen Wohngebiet.

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Pavillons, eines Carports sowie eines
Gewächshauses geplant.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für
folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden können:

Bauweise und Gestaltung der Gebäude - § 4 und § 5 der Satzung

  1. Pavillon (Durchmesser ca. 4 m) und Gewächshaus (2,8 m x 4 m) sollen als freistehende Nebengebäude errichtet werden. Die zulässige Grundfläche der Nebengebäude beträgt mehr als 15 qm.

Gem. der Satzung sind Nebengebäude nur bis zu einer Gesamtfläche von 15 m² zulässig. Sie sind
mit den Garagen zusammenzubauen und in der Gestaltung mit diesen abzustimmen.

  1. Der Carport soll mit Pultdach ausgeführt und im südlichen Anschluss an das Hauptgebäude gestellt werden. Für die Dacheindeckung (Carport und Gewächshaus) ist eine transparente Ausführung vorgesehen (Glas, Plexiglas...).

Für die Dacheindeckung bei allen Gebäuden sind naturrote Dachplatten zu verwenden. Schwarze
und anthrazitfarbige Dacheindeckungen sind nicht erlaubt.
Gem. § 5.9 der Satzung müssen Garagen mit Satteldächern versehen werden. Die Dachneigung
sollte der Dachneigung am Hauptgebäude angepasst werden, wobei eine um 10° flachere
Neigung als die des Hauptgebäudes noch zulässig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Bauvorhaben mit den erforderlichen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass der Carport als Verlängerung der Garage ausgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.04.2022 09:10 Uhr