Weiteres Vorgehen Bebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße“ hat in der Zeit von 21.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Da es sich um die Überplanung eines bereits bebauten Gebietes handelt, sind die Stellungnahmen der betroffenen Eigentümer ein wichtiger Belang. Bereits zu Beginn der Planungsphase im April/Mai 2021 fanden Bürgergespräche zur Information und Aufnahme grundstücksspezifischer Themen statt. Nach Erstellung und Billigung des Entwurfes durch den Gemeinderat konnten sich die Öffentlichkeit und insbesondere die Eigentümer im Rahmen der oben genannten öffentlichen Auslegung über die Inhalte und konkreten Festsetzungen anhand der Planunterlagen informieren und sich diese auch im Gespräch im Amt/VG erläutern lassen.
Wie zu erwarten war, sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Es liegen Rückmeldungen von 11 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange und 15 Bürgern vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die darin geäußerten Belange werden nun im nächsten Schritt gesichtet und geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden Abwägungsvorschläge und ggfs. Änderungen des Entwurfes vom Planungsbüro LARS consult erarbeitet, über welche der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung zu entscheiden hat. 

In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird dazu folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:
  1. Inhaltliche Klärung mit Behörden (WWA, Immissionsschutz, AELF) und rechtliche Abstimmung mit Rechtsanwältin
  2. Erste Entscheidung des Gemeinderates bzgl. des Umgangs mit Einwendungen: Zunächst grundsätzliche Planungsentscheidungen zu einzelnen wesentlichen Fachthemen.
  3. Ausarbeitung der umfassenden Abwägung durch das Planungsbüro
  4. Zweite Entscheidung des Gemeinderates über konkrete Abwägungsvorschläge und gegebenenfalls Billigung von Änderungen des Entwurfes
  5. Bürgerversammlung oder Info-Stand zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse (sofern bis dahin keine erneuten Corona-Auflagen als öffentliche Veranstaltung)
  6. Voraussichtlich erneute förmliche Beteilung der Öffentlichkeit und der Behörden zu gegebenenfalls geänderten Inhalten des Bebauungsplanentwurfes.

Diskussionsverlauf

Die übliche Vorgehensweise bei Abwägungen bei nur öffentlicher Auslegung eingegangene Stellungnahmen in einem Schritt ist hier nicht geeignet

Vielmehr ist hier nur eine Vorsortierung und Vorberatung erforderlich. Manche Stellungnahmen und Einwände von Eigentümern beruhen auf Missverständnissen. Den Eigentümern muss klar sein, dass bei einem Scheitern der Bauleitplanung die Fragen von baurechtlichen Zulässigkeiten nach § 34 BauGB allein geregelt wird. Dies könnte zu unangenehmen Ergebnissen führen. 

Die einzelnen vorgeschlagenen Punkte des Planungsbüros werden beraten. 



  

Beschluss 1

Vor der zweiten Entscheidung des Gemeinderates über die konkreten Lösungsvorschläge (Nr. 4 der Liste) wird eine Bürgerversammlung lt. Nr. 5 der Liste durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die im Vortrag dargestellte Vorgehensweise wird so mit folgender Maßgabe durchgeführt:
unter Nr. 5 wird eine Bürgerversammlung durchgeführt. Architekt und ggfls.das Landratsamt Augsburg sollen anwesend sein. Danach findet eine nochmalige Abwägung wie Nr. 4 als Nr. 5 a statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.06.2022 09:48 Uhr