Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 2431/7, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 08.08.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:        2431/7, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle“ in 
einem Allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen 
Einfamilienhauses (Haustyp 3 – Erdgeschoss mit Obergeschoss) mit
Doppelgarage und Einliegerwohnung.

Das Bauvorhaben wurde im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage auf der
Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zu den
beantragten Befreiungen in Aussicht gestellt.

  1. Festsetzung unter § 4.2 der Satzung – maximale Wandhöhe

Die Wandhöhe ist für den Haustyp H3 mit max. 6,50 m festgesetzt. Beantragt wird eine Überschreitung der Wandhöhe um max. 1,27 m (Wandhöhe an der Südostecke des Gebäudes 7,77 m).

Begründung des Antragstellers:
Aufgrund der Topografie des Bestandsgeländes ist eine Einhaltung der maximalen Höhe für den zulässigen Haustyp H3 hier nicht umzusetzen.
Durch die Erhöhung um max. 1,27 m werden keine nachbarlichen und baurechtlichen Belange beeinträchtigt.


  1. Festsetzung unter § 4.3 der Satzung – Fixierung der Gebäudelage

Es wird eine Überschreitung der festgesetzten Höhe über der Straßenhinterkante von 0,3 m statt 0,15 m beantragt.


Begründung des Antragstellers:
Aufgrund des Gefälles der Straße zum Baugrundstück besteht die Gefahr, dass bei Starkniederschlägen ein Wassereintritt in das Gebäude stattfindet.
Durch Anhebung des Gebäudes um zusätzlich 15 cm könnte diesem vorgebeugt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 09:14 Uhr