Bauvorhaben: Neubau einer 3-fach Garage, Nutzungsänderung eines Stadels in eine KFZ-Werkstatt und Errichtung von zwei Werbeanlagen
Fl.-Nr.: 16, Gemarkung Reichertshofen
Zwischen dem bestehenden Wohnhaus im Südwesten des Flurstückes und dem nördlich
angrenzenden, ursprünglich als Stadel genutzten Gebäude, ist die Errichtung einer 3-fach-Garage mit flach geneigtem Pultdach vorgesehen.
In dem ehemaligen Stadel werden drei KFZ-Reparaturstände sowie drei Lagerräume und ein Reifenlager eingerichtet.
Insgesamt sind auf dem Grundstück 19 KFZ-Stellplätze (inklusive der drei Garagenstellplätze) vorgesehen, die teilweise im Bereich des ehemaligen Vorgartens angeordnet sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 erstmals den Bauantrag behandelt. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde u.a. deshalb nicht erteilt, da die
ordnungsgemäße Schadstoffbehandlung (Öl) nicht gewährleistet erschien. Den beantragten
Werbeanlagen wurde unter dem Hinweis, dass Auswirkungen durch die
Werbeanlagen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der angrenzenden Staatsstraße zu
beachten sind, erteilt.
Nach Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vom 04.04.2022 wurde vom Antragsteller die Positionierung der Werbetafeln geändert, da diese nicht innerhalb der Anbauverbotszone von
20 m platziert werden dürfen.
Die beiden Werbetafeln wurden nun außerhalb der Anbauverbotszone an den westlichen Gebäudeteilen platziert (Werbetafel klein an der Nordseite der 3-fach Garage, Werbetafel groß an der Giebelwand des südlichen Bestandsgebäudes).
Vom Straßenbauamt wurde zudem noch angemerkt, dass im Hinblick auf die Nähe der Staatsstraße im Zusammenhang mit der Anlage der Stellplätze eine blickdichte Eingrünung auf dem privaten Grundstück des Bauherrn anzulegen ist.
Bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wurde vom Landratsamt eine Stellungnahme der Stelle für Wasserwirtschaft eingeholt.
Nach Absprache des Antragstellers mit dem zuständigen Sachbearbeiter beinhaltet das Bauvorhaben keinen Waschplatz und wird als abwasserfreie Werkstatt betrieben (s. Schreiben v. 18.07.2022 – Anlage 1).
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht erscheint das geplante Vorhaben geeignet, wenn im Bescheid Nebenbestimmungen und Hinweise zum Umgang mit den wassergefährdenden Stoffen übernommen werden (s. Stellungnahme vom 18.07.2022 – Anlage 2).