Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2021 wurde am 30.11.2022 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 07.12.2022 verwiesen.

Diskussionsverlauf

Durch die Vorsitzende werden die Eckdaten aus dem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2021. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 10:28 Uhr