Pflicht zum Strauch- und Baumrückschnitt entlang öffentlicher Straßen und Gehwege
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Mittelneufnach, 19.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) | Gemeinderat Mittelneufnach | 19.12.2022 | ö | 8.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2022 wurde auf den Rückschnitt der Sträucher und Bäume hingewiesen. Der Straßenraum muss ein freies Lichtraumprofil aufweisen. Die Vorsitzende geht darauf näher ein. Die PI Schwabmünchen wird bei nicht erfolgtem Rückschnitt den VG-Bauhof mit den Arbeiten beauftragen.
Die Bevölkerung wird dringend angehalten, die Arbeiten auszuführen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird auf die Haftbarkeit auf Schäden an Fahrzeugen hingewiesen.
Datenstand vom 26.01.2023 10:28 Uhr