Pflicht zum Strauch- und Baumrückschnitt entlang öffentlicher Straßen und Gehwege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.12.2022 ö 8.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2022 wurde auf den Rückschnitt der Sträucher und Bäume hingewiesen. Der Straßenraum muss ein freies Lichtraumprofil aufweisen. Die Vorsitzende geht darauf näher ein. Die PI Schwabmünchen wird bei nicht erfolgtem Rückschnitt den VG-Bauhof mit den Arbeiten beauftragen.
Die Bevölkerung wird dringend angehalten, die Arbeiten auszuführen.
Es wird ausdrücklich auch auf die Rückschnittpflicht des Lichtraumprofils entlang der Feldwege hingewiesen

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird auf die Haftbarkeit auf Schäden an Fahrzeugen hingewiesen.

Datenstand vom 26.01.2023 10:28 Uhr