Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Hangebefestigung mit Betonformsteinen, Fl.-Nr. 215/34, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Süden der mit zwei Doppelhäusern bebauten Grundstücke wurde eine Böschungsmauer aus Betonformsteinen errichtet, die den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 4 „Schörr“ widerspricht, weshalb vom Antragsteller ein teilweiser Rückbau mit Reduzierung der Bauhöhe und Freilegung des Sichtbereiches in der Einfahrt gefordert wurde.
Für die Befestigung des Hanges entlang der Straßenseiten mit Betonpflanztrögen wird vom Antragsteller eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend der beigefügten Skizze / Fotos beantragt.

Gem. § 8.2 der Satzung ist das natürliche Gelände soweit wie möglich zu erhalten. Es sind nur natürliche Böschungen zulässig, keine Stützmauern.
Ausnahmsweise sind Stützmauern zulässig, wenn sie durch den Straßenbau bzw. Verkehrssicherheit erforderlich sind. 

Beantragte Befreiung: 
Befestigung des Hanges bis max. 1,8 m an den Straßenseiten „ Am Acker“ und an der „Schörrstraße“, sowie die Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauer mit einer Grünböschung. 
Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite „Am Acker“.

Begründung:
Nachdem während der Baugenehmigungsphase der Hang zusätzlich erworben wurde, sollte der doch sehr lange und steile Hang zur Vereinfachung der Pflege mit Pflanzsteinen befestigt werden.
Nach mehreren Terminen mit der Gemeinde und dem Gemeinderat wurde nun ein Vorschlag ausgearbeitet (s. hierzu Skizze neu).
Entlang der Schörrstraße werden die Pflanzsteine bis ca. 1,8 m Höhe mit drei Ausbuchtungen erstellt.
An der Ecke „Am Acker“ / „Schörrstraße“ wurde ein Sichtfeld mit ca. 1 m Höhe zur besseren Einsicht integriert.
Zudem werden die Stellplätze „Am Acker“ ca. 0,6 m nach unten versetzt, um dort nicht die komplette Länge befestigen zu müssen. 
Dadurch werden an der Hausseite Stützwinkel notwendig und die Stellplätze verschieben sich zur Straße „Am Acker“ auf ca. 2 m Abstand. Zudem wird auf der Westseite „Am Acker“ zusätzlich eine Einbuchtung vorgesehen.
Zur Sicherung wird ein 0,9 m hoher grüner Maschendrahtzaun angebracht.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die Hangebefestigung ausführlich erörtert. Die Anlage ist unschön. Ein Defizit an Grünvolumen stört den Gemeinderat. Der Gemeinderat war hier zwar ausnahmsweise zu einem Kompromiss bereit, der Vorschlag geht jedoch nicht weit genug.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Maßgaben:

  • Auf der Grundlage der Planskizze von 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer Befestigung des Hanges bis max. 1,80 m Höhe an der Straßenseite „Am Acker“ und an der „Schörrstraße“ sowie Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauere mit einer Grünböschung.

  • Ausformung der Befestigung in Formsteinen abgetreppt zur Hangseite hin um jeweils 1/3 soweit hierauf noch Zugriff besteht.

Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite am Acker.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Maßgaben:

  • Auf der Grundlage der Planskizze von 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer Befestigung des Hanges bis max. 1,50 m Höhe an der Straßenseite „Am Acker“ und an der „Schörrstraße“ sowie Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauere mit einer Grünböschung.

  • Ausformung der Befestigung in Formsteinen abgetreppt zur Hangseite hin um jeweils 1/3 soweit hierauf noch Zugriff besteht.

Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite am Acker.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 04.07.2022 12:05 Uhr