Geschwindigkeitsreduzierung Grimoldsrieder Straße außerorts auf 60 km/h wegen Straßenschäden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Grimoldsrieder Straße außerorts weißt mittlerweile Straßenschäden in einem Umfang auf, welche unter Umständen z.B. für Fahrradfahrer Gefahren aufwirft, wenn sie in hoher Geschwindigkeit den Berg herunterfahren. Um die Geschwindigkeit auf 60 km/h mit einem Hinweisschild „Straßenschäden“ zu begrenzen, bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung mit Begründung.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erklärt, dass nach Aussage der PI Schwabmünchen die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Straßenschäden aufgrund der Unterhaltspflicht der Gemeinde zeitlich begrenzt wird. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits wegen der Besucher der Kneippanlage indiziert wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Grimoldsrieder Straße außerorts auf 60 km/h mit dem Hinweisschild Fußgänger auf Fahrbahn.
Die Reduzierung soll vom Staudenparadies ab Wanderparkplatz bis zum Ortsschild gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.07.2022 12:05 Uhr