Abschaltung der Straßenbeleuchtung von 23.00 Uhr - 05.00 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 13.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Walkertshofen hat bei der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg die Dimmphasen der Straßenbeleuchtung angefragt. Herr Stölzle hat per E-Mail vom 12.09.2022 Stellung genommen. Aktuell sind 164 Leuchtstellen in Walkertshofen bereits mit über 138 Leuchten (über 84 %) in LED-Technik ausgestattet. Der Anteil der LED-Technik im gesamten LEW-Gebiet beträgt im Vergleich 75 %. Die Dimmung und Schaltmöglichkeiten der Langfeld- und Seilleuchten werden näher erläutert. 

Die LEW Verteilnetz GmbH hat in der Theorie Einsparmöglichkeiten aufgezählt:
  • Die bereits gedimmten Leuchten in der Dimmphase weiter reduzieren. Jedoch ist dies nur zu einem gewissen Prozentsatz möglich. In der Umsetzung muss jede Leuchte angefahren und umprogrammiert werden. Es entstehen Kosten im Bereich von 100,00 € - 150,00 € pro Leuchte.
  • Beim nachträglichen Ein- und Umbau der Steuerung in einer ungedimmten LED-Leuchte oder dem Einbau eines Bewegungsmelders liegen die Kosten deutlich höher.
  • Die Möglichkeit die Schaltstellen komplett zu deaktivieren besteht, sodass keine zugehörige Leuchte nachts in Betrieb geht. 
  • Eine zeitliche Abschaltung, z.B. zwischen 1 Uhr und 4 Uhr empfiehlt sich nur bei Leuchten, welche keine autarke Dimmerung besitzen. Zusätzlich müssen sich alle Leuchten auf der gleichen Schaltstelle befinden, da dies „zentral“ gesteuert wird. In Walkertshofen gibt es keine Schaltstelle, bei derer hauptsächlich ungedimmte Leuchten angeschlossen sind. Die Dimmfunktion bei temporärer Teil-/Abschaltung funktioniert nicht mehr. Auch die Lebensdauer wird drastisch beeinträchtigt. Eine Anpassung der Schaltzeit über die Astrouhr wäre möglich. Damit könnte die Straßenbeleuchtung etwas später ein-/ oder früher ausgeschaltet werden.

Die Gemeinde muss bei der LEW Verteilnetz GmbH einen schriftlichen Antrag stellen und die Zusicherung, die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei Maßnahmen (späteres Einschalten, früheres Ausschalten oder Teil-/Abschaltung) übernehmen. Die Bayer. Versicherungskammer als Träger der Kommunen empfiehlt von einer Teil-/Abschaltung abzusehen. Nach § 42 Abs. 2 StVO müssen die betroffenen Leuchten mit einem weiß-rot-weißem Band (sog. Laternenringe) gekennzeichnet werden. Die Bürger-/innen müssen beim Parken an einer solchen Straßenleuchte über Nacht durchweg Parklicht am Fahrzeug einschalten.

Eine grobe Kalkulation der LEW Verteilnetz GmbH der thematisierten Abschaltung der Leuchten von 00:00 – 05:00 Uhr hat eine rein rechnerische Einsparung von rund 3.500 kWh pro Jahr ergeben.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt die Thematik genauer in Augenschein und erörtert verschiedene Optionen. Gemeinderat Johannes Kerler hat in einer groben Schätzung eine Energieeinsparung durch Abschalten der Straßenbeleuchtung von 23.00 Uhr – 05.00 Uhr errechnet (liegt dem Protokoll bei).

Es kommt der Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder, in der Staatsstraße 2026 - 92 Leuchten auf 50 % zu dimmen. Ob die restlichen 72 Leuchten gedimmt werden können, soll die Vorsitzende bei LEW Verteilnetz GmbH anfragen.

Datenstand vom 30.09.2022 09:26 Uhr