Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer temporären Aufstellung einer Pergola, Fl.-Nr. 215/55, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.11.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem ausgewiesenen Wohngebiet und ist mit einem Wohngebäude sowie an der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Garage und einem daran anschließenden Nebengebäude bebaut.

Im Bebauungsplan ist entlang der nördlichen Flurstücksgrenze eine 5 m breite private Grünfläche als Ortsrandeingrünung festgesetzt, die gemäß § 9.4 der Satzung als geschlossene Baum- und Strauchpflanzung in einer Mindesttiefe von 5,00 m zu erstellen ist. Für die Bepflanzung des Grünstreifens wurden im Textteil der Satzung einschlägige Vorgaben getroffen.

Vom Antragsteller ist im nördlichen Anschluss an die bestehende Grenzbebauung die zusätzliche Errichtung einer 39 qm großen mit Betonsteinen befestigten Fläche zur temporären Aufstellung einer Pergola vorgesehen, die sich entgegen den Festsetzungen größtenteils innerhalb des ausgewiesenen Pflanzstreifens befindet, weshalb hierfür eine Befreiung beantragt wird.

Begründung des Antragstellers:

Der Bauherr möchte gerade im Sommer die Privatsphäre im nördlichen Bereich seines Grundstückes nutzen. Durch den 5 m breiten Grünstreifen ist genau dies nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Der anhängende Lageplan dient der anschließenden Beratung. Die Vorsitzende erläutert näher die Planung.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer befestigten Fläche mit temporärer Aufstellung einer Pergola das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 13.12.2022 09:29 Uhr