Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 08.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Geräteschuppens – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Fl.-Nr.: 902/41, Gemarkung Mickhausen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“.
Im südöstlichen Bereich des Flurstücks wurde ein Geräteschuppen errichtet, der auf einer Fläche
von 1,98 m x 2,75 m teilweise die festgesetzte Baugrenze überschreitet.
Da gem. der Satzung § 4 Nebengebäude grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen
zulässig sind, wird eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze beantragt.
Begründung:
Das Nebengebäude liegt südlich auf dem Grundstück, 1,85 m von der Straße entfernt.
Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes sind nicht
beeinträchtigt. Das eingeschossige Nebengebäude ist von der Straße aus nicht gut sichtbar und
prägt somit den Straßenraum nicht.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium kommen keine Anfragen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2022 09:26 Uhr