Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3.2

Sachverhalt

 Bauvorhaben:        Errichtung eines Geräteschuppens – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Fl.-Nr.:        902/41, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“.

Im südöstlichen Bereich des Flurstücks wurde ein Geräteschuppen errichtet, der auf einer Fläche
von 1,98 m x 2,75 m teilweise die festgesetzte Baugrenze überschreitet. 
Da gem. der Satzung § 4 Nebengebäude grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen 
zulässig sind, wird eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze beantragt. 

Begründung:
Das Nebengebäude liegt südlich auf dem Grundstück, 1,85 m von der Straße entfernt. 
Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes sind nicht 
beeinträchtigt. Das eingeschossige Nebengebäude ist von der Straße aus nicht gut sichtbar und
prägt somit den Straßenraum nicht. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen keine Anfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2022 09:26 Uhr