Einziehung eines Teiles der Ortsstraße Rieger/Laiber - Mickhauser Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 10.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Mickhausen wurde die Zufahrt zum Rieger/Laiber verlegt und bereits im Jahr 2009 als Ortsstraße gewidmet. Da die im Lageplan gekennzeichnete Straße („Mickhauser Weg“) jede Verkehrsbedeutung verloren hat, wird sie nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Über die Absicht der Einziehung wurden die betroffenen Anlieger mit Schreiben vom 10.06.2022 informiert und bis zum 12.07.2022 Gelegenheit gegeben, Einwände vorzubringen.
Es liegen nun keine Einwände vor.
Bezeichnung der Straße: „Rieger/Laiber“ – „Mickhauser Weg“
Anfangspunkt: Fl.-Nr. 872 (Kreisstraße)
Endpunkt: nord-östliche Ecke der Fl.-Nr. 395
Fl.-Nrn. 980/18 der Gemarkung Mickhausen,
392/2 der Gemarkung Reinhartshofen
Länge: 0,427 km
Baulastträger: Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde Mickhausen
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung eines Teiles der Ortsstraße Rieger/Laiber „Mickhauser Weg“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2022 09:46 Uhr